mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang zu Gebäuden ermöglicht,
eine Höhe von bis zu 1,79 Meter überwindet,
sich in vorhandene Treppenanlagen einfügt (denkmalschutzkompatibel)
in jeder Betriebsstellung die Begehbarkeit des vorhandenen Zugangs gewährleistet (fluchtwegtauglich).